„Aufstand der Entrechteten“ aus der Welt am Sonntag vom 12.04. – Mit einem Kommentar von VÄTER e.V.

Einen aktuellen Eindruck zur Situation von Trennungsvätern in Deutschlang gibt der Welt am Sonntag Artikel, „Aufstand der Entrechteten“ von Sabine Menkens. Sie schreibt über die Väter, die sich nach einer Trennung aktiv an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen möchten, es aber nur sehr begrenzt können, weil sie aus einem Zusammenwirken aus den Interessen der Ex-Partnerinnen und der Rechtspraxis des Staates heraus in eine reduzierte, an Unterhaltserwerb orientierte Rolle, gezwungen werden.
Den Artikel aus der Welt am Sonntag finden Sie hier.

Als Berater und Therapeut bei VÄTER e.V. möchte ich einige Aussagen aus dem Artikel aufgreifen, kommentieren bzw. um bestimmte Perspektiven erweitern:

  • Kommentar zur Überschrift des Artikels: „Aufstand der Entrechteten“ –

Über die Macht und Stellung der Mutter in unserer Gesellschaft.

  • Teilzeit erziehende Väter – „Der andere Elternteil wird statistisch ausgeblendet“ –

Die Väter der Kinder der alleinerziehenden Mütter werden in den Statistiken nicht genannt.

  • Souveränität der Elternschaft und  „… das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden.“ –

Wenn Eltern sich ungerecht behandelt fühlen und zum Staat laufen.

  • Das Wechselmodell –

Überlegungen und Vorschläge zum Wechselmodell.

 

  • Kommentar zur Überschrift des Artikels: „Aufstand der Entrechteten“

In der Arbeit bei VÄTER e.V. verstehen wir uns als Begleiter, als Unterstützer und als Ansprechpartner für Väterthemen und Väterprobleme. Und davon gibt es so einige.
Die Macht und Stellung der Mütter ist in unserer Kultur traditionell größer als die der Väter.
Zum Beispiel ist in Institutionen, die sich mit Trennung und Scheidung befassen, der Glaube verbreitet, dass kleine Kinder bei der Mutter besser aufgehoben wären als beim Vater: Wenn etwa im Gerichtssaal Eltern durch Richter und Gutachter auf ihre Erziehungskompetenz hin geprüft werden, um den besseren Aufenthaltsort des Kindes ermitteln zu können und man zu dem Schluss kommt, dass beide genau gleichwertige Erziehungsleistung erbracht haben, entscheiden die Gericht trotzdem immer zu Gunsten der Mutter. Jedenfalls ist mir kein anderer Fall bekannt.
Die Idee, dass das Kind bei der Mutter besser aufgehoben wäre, ist in den meisten Köpfen vorhanden. Das lässt sich in ein paar Zeilen Text so verdeutlichen:

Trägt ein Vater sein Kind gegen den Willen der Mutter auf seinen Armen zu seiner Wohnung, weiß man allgemein: Der Mann hat sein Kind entführt und die Familie traumatisiert.
Umgekehrt aber, wenn eine Mutter das Kind aus den Armen des Vaters reißt und zu Ihrem Haus flüchtet, weiß man: Sie hat das Kind vor dem gefährlichen Vater geschützt.

Mütter haben in Trennungs- und Scheidungsgesprächen bei den Jugendämtern oft die besseren Karten. Und auch diese These lässt sich an wenigen Sätzen belegen:

Wenn ein Trennungsvater im amtlichen Mediationsgespräch wütend wird und laut äußert, dass er sich in seinem Anliegen nicht respektiert fühlt, dann wird ihm seine Emotion mindestens als destruktiv, wenn nicht als Gewalt-nah ausgelegt. Eine besondere Erwähnung des Ereignisses kann sich dann leicht im Bericht bzw. in der Akte wiederfinden.
Fängt die Frau aber an auszurasten und attackiert den Ex mit Beschimpfungen und eindeutigen Beschreibungen seiner von ihr so erlebten Unfähigkeit, appelliert die Vermittlerin gerne mal an das soziale Gewissen zur Nachsicht: Den sie trägt ja die ganze Last, ist womöglich im Stich gelassen worden und benötigt Schonung.

Das Ungleichverhältnis bzw. die Ungleichbehandlung bezüglich der Elternschaft nach Trennung zwischen den Geschlechtern ist deutlich sichtbar.
Das deutsche Familienrecht hat über viele Jahre die Interessen und Belange der Väter aus gutem Grund erst langsam aufgenommen. Männer hatten in früheren Zeiten wenig Interesse an kleinen Kindern. „Der Mann schenkte ihr ein Kind“ hieß es in älteren Tagen. Und er sorgte für den Lebensunterhalt. Nach einer Ehescheidung war klar, dass sie das, was er ihr geschenkt hatte, auch groß zog. Er selbst war dann weg. Für den sorgenden Vater gab es kein Recht, weil es dafür auch keine gesellschaftliche Nachfrage gab.
Das bedeutet für das Familienrecht, dass für die Väter, die nicht weg sein wollen, sondern aktiv Vaterschaft auch nach der Trennung leben wollen, erst neue Rechte entwickelt werden müssen – langsam, wie jede Gesetzgebung .
Die Väter sind also nicht direkt „ent-rechtet“. Es gibt eher einen Bedarf an „Rechtszuwachs“. Und so erhalten Väter über die Jahre sukzessive mehr Rechte und mehr Gehör bei der Rechtsprechung. Gewiss, es ist ein langsamer Zuwachs, der nach Beschleunigung ruft, wenn man die Vielzahl von Einzelfällen ansieht, in denen Väter als Randfiguren, Bittsteller, „notwendiges Übel“, „für das Kind nicht von erster Wichtigkeit“ oder gar als Familienfeind behandelt werden.

Worauf wir hinaus wollen: „Väter klagt nicht über eine defizitäre Gesetzgebung, sondern holt euch neue Rechte! Bleibt dran, um euer heutiges Anliegen – der aktive Umgang mit euren Kindern – in Gesetz und Rechtsprechung als wesentlich zu verankern bis es eine Selbstverständlichkeit wird. Und bitte, definiert euch nicht als Opfer, als entrechtete Sklaven, als Leidtragende eines Unrecht sprechenden Staates. Denn wenn ihr das seid, so seid ihr womöglich bedauernswert, vielleicht arme Väter die Hilfe benötigen, eine Art caritativer Unterstützung … vielleicht auch von euren eigenen Kindern, die dann wegen Papa traurig werden müssen, damit er genug Mitgefühl bekommt…

  • Teilzeit erziehende Väter – „Der andere Elternteil wird statistisch ausgeblendet“

Väter, die sich regelmäßig um ihre Kinder kümmern, also aktive Betreuungs- und Erziehungsleistung erbringen, werden bei VÄTER e.V. seit vielen Jahren „Teilzeit erziehende Väter (TeV)“ genannt.
Wir tragen damit dem im Artikel erwähnten Fakt Rechnung, dass die Väter der Kinder der allein erziehenden Mütter in keiner Statistik erwähnt werden. Tatsächlich sind sie aber bezüglich unseres Beratungsangebots die Hauptzielgruppe. Ihr Motiv ist in der Regel: Der Wunsch nach mehr Engagement, väterlicher Nähe und praktizierter Liebe zu ihren Kindern gegenüber Maßnahmen der Umgangseinschränkung oder des Umgangsboykottes durch Mütter, Jugendämter und Gerichte.

Der Gesetzgeber sieht bei getrennten Eltern das Kind (die Kinder) traditionell bei einem Elternteil lebend und zwar meistens bei der Mutter. Dass sich Eltern nach einer Trennung anteilmäßig um die Erziehung kümmern, ist noch sehr undeutlich in der Gesetzgebung vorgesehen, etwa in der Idee des gemeinsamen Sorgerechts. Nichtsdestoweniger wohnt ein Kind nach der Trennung meistens bei einer alleinerziehenden Mutter. Dieser Status erklärt sich über das im Artikel benannte Residenzmodell aus dem Unterhaltsrecht: Die Mutter erzieht (betreut) – Der Vater bezahlt (er ist „Barunterhaltspflichtig“).

Das Kind als Unterhaltszahler besuchen zu dürfen bedeutet, nicht mehr und nicht weniger, die Erlaubnis, – etwa wie Onkel oder Tante – regelmäßig aber nicht zu oft – mal vorbeischauen zu dürfen, auf Eis und Schokolade und das Recht, zweimal im Monat das Kind, wie im Wochenendausflug mit Übernachtung, nach Hause mitnehmen zu dürfen. Ähnlich wie man ja auch die Oma im Harz mal besuchen tut. Papa (und in selteneren Fälle auch Mama!) ist dann der bekannte Wochenend- oder Eventpapa, der die Last des Alltags nicht hat, wie es die Alleinerziehende dann darstellen kann.

Nichtsdestoweniger gibt es immer mehr Väter, die sich liebend gerne und mit Engagement aktiv an der Erziehung des Kindes beteiligen möchten oder es auch tatsächlich tun, dabei aber den vollen Unterhalt zahlen müssen. Und dies obwohl sie je nach eigenem Einsatz Aufwendungen haben, die in der gängigen Praxis nicht berücksichtigt werden: Viele getrennte Väter stellen extra Wohnraum für ihr Kind zur Verfügung. Kleidung, Essen, Unterricht werden oft von ihnen mitbezahlt. Reisekosten, um das Kind (die Kinder) bei der Mutter abzuholen und wieder hinzubringen, kommen dazu. Geringverdiener werden damit überfordert.

  • Souveränität der Elternschaft und  „… das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden.“

Die Verwendung von Begrifflichkeiten, wie „Ungerechtigkeit“ im Zusammenhang mit der Haltung des Staates gegenüber Vätern oder Aussagen, wie: „…Eltern werden durch den Staat „bestraft.“, aus dem Munde mancher, die mehr Väterrechte einfordern, sehen wir kritisch:
Eltern sind, was ihre Elternschaft betrifft, von Seiten des Staates aus grundsätzlich souverän: Wenn sich beide zusammentun und etwas zu Ihrem Kind beschließen, dann redet überhaupt niemand dazwischen. Sie können alles beschließen: Das Residenzmodell, das Wechselmodell, ja selbst, dass einer von Beiden sich vollkommen aus dem Kontakt zum Kind herausnimmt und, von mir aus, nach Südafrika zieht, ist dann möglich zu vereinbaren. Der Staat mischt sich überhaupt nicht ein. Erst wenn einer der beiden staatliche Stellen in Anspruch nimmt und die elterliche Souveränität damit aufgibt, taucht der Staat auf und sagt: „Ihr könntet einfach weiter zum Wohle eurer Kinder beschließen wie ihr möchtet… aber gut, wenn ihr es so wollt, dann entscheide ich, aber das geht dann nach meinen Spielregeln.“ Und dabei geht es nie um Gerechtigkeit, sondern um Regeln, Machteinflüsse, Bedürfnisse der Mitwirkenden mit eigenen Interessen, Traditionen und die Historie deutscher Familienpolitik.
Gerechtigkeit einem absoluten Sinne, denke ich, kann es in einem Gesetzbuch nicht geben. Über „Gleichbehandlung“ wird geredet. Aber selbst das ist nicht „gerecht“ durchführbar, weil selbst bei der Ausgabe von völlig gleichen Portionen die Empfänger, die Menschen doch immer verschieden sind und damit auch verschiedene Bedarfe haben, was ja gerade, um gerecht sein zu können, eine Ungleichbehandlung fordert.
Bei Gesetzen, jedenfalls, geht es um eine definierte Form von Recht. So etwas ist eher als „Spielregel“ zu bezeichnen und nicht in Zusammenhang mit Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit zu bringen.
(Schauen wir doch genau: Gibt es nicht eigentlich nur einen Zusammenhang im Leben eines Menschen in dem es um Gerechtigkeit geht? Und zwar am familiären Mittagstisch, wenn es um den Nachtisch geht.)

Einer oder beide Elternteile wenden sich also nach Aufgabe der Souveränität an eine von ihnen so wahrgenommene oder gefühlte „höhere Stelle“. Und das ist dann der Staat. Damit aber geben die Eltern ihre Position, alles wirklich nach eigenem Gutdünken hinsichtlich der Erziehung ihres Kindes bestimmen zu dürfen, auf. Gewissermaßen regredieren sie, sie werden selbst zu Kindern, die in einem Streit gefühlt nicht mehr zu Recht kommen.
Kleine Kinder laufen dann in der Kita zu ihrem Erzieher und sagen: „Der Junge da drüben hat mich gehauen“ und wollen, dass eine Autorität ihre Verletzung wieder „heilt“ oder ihnen Genugtuung verschafft, indem der andere Junge auch eine abkriegt. Sie möchten eine höhere Macht dazu bewegen, ihre Forderungen durchzusetzen. Ähnlich die Eltern, die zum Jugendamt oder vor die Gerichte laufen: Sie suchen einen Schlichter, einen Schiedsrichter oder einen Regulator, der das eigene verletzte oder ohnmächtige Bedürfnis gegen den anderen Elternteil durchsetzt.

Man könnte einwenden, dass diese gegenwärtigen Spielregeln des Staates zum Teil recht grausam seien. Sie sagen ja: Wenn die Eltern verfeindet sind, dann kann man ihnen auch nicht die gemeinsame Betreuung des Kindes überlassen. Sie können die Kindesbetreuung hälftig machen, aber dann müssen sie sich auch vertragen. Wenn nicht, muss es einer machen und der andere darf dann zu Besuch kommen. Und dann schauen wir mal, bei wem es besser klappt.
Aus der pragmatischen Perspektive des Staates heraus gesehen leuchtet das aber ein: Es erleichtert doch vieles, wenn man einfach sagen kann: „So, dir nehme ich das Sorgerecht weg und du hast es ganz. Dann gibt es keinen Ärger mehr. Und dabei bleiben wir auch.“ Alles ist klar definiert, es gibt weniger Grauzonen und damit auch weniger Ansätze für Streitlustige. Für eine Person, die Spielregeln entwirft, stellt das auf jeden Fall eine Vereinfachung dar. Wenn man ständig mit streitenden Paaren im Prozess bleiben muss, was ja heute von Seiten der Gerichte auch immer öfter geschieht, ist es äußerst anstrengend, Zeit aufreibend und zermürbend, die beiden Streitenden ausbalancieren zu wollen.
Nichtsdestoweniger…

In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend
V ä t e r n, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird, und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solch staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.
Anwaltsblatt 1997, Seite 466-468,von Harald Schütz, Richter am Oberlandesgericht Bamberg, 10. Mai 1997, 49. Deutschen Anwaltstag

 

  • Das Wechselmodell

Ich denke, dass man ein Wechselmodell auch etwas genauer definieren und besser anpassen könnte. Allgemein geht man dabei von einer 50:50 Verteilung aus, und üblicherweise im Wochenwechsel. Es könnte aber doch für das eine oder andere Elternpaar sinnvoll sein, wenn die Kinder 14tägig wechseln, drei wöchig oder auch monatlich.
Meine Tochter hat einst selbst für sich und ihre Eltern das Wechselmodell beschlossen. Bisher war sie zweimal die Woche bei ihrem Vater gewesen. Jetzt hat sie beschlossen dreiwöchig zu wechseln und zwar in der besonderen Art, dass sie die alten zwei Umgangstage dem jeweils anderen Elternteil zukommen lässt. Wenn sie bei mir wohnt, geht sie dienstags und freitags über Nacht zu ihrer Mutter und umgekehrt. Der Vorteil ist für sie, dass sie nicht so häufig ihre kompletten Sachen für Schule oder Kleidung hin und hertragen muss. Und sie schätzt es, den anderen Elternteil besuchen zu können, so wie man vielleicht eine Freundin besucht. Das Verhältnis zur Mutter kann sich entspannen, während sie mit mir die Alltagsauseinandersetzungen hat oder umgekehrt, wenn sie bei ihrer Mutter residiert.

Es gibt einen Streit darüber, ob das Wechselmodell dem Kindeswohl gegenüber abträglich sein könnte. Viele Psychologen und Pädagogen als Vertreter der Contraseite befürworten das Residenzmodell als „Nestmodell“ und befürchten Verwirrung in der Kinderseele wenn zwei Lebensmittelpunkte durch einen 50:50 Wechsel definiert würden.
Ich sehe es anders:
Nicht immer aber meistens ist es für das Wohl des Kindes gut, wenn beide Eltern mit den Lebensbedingungen, die sie dem Kind zur Verfügung stellen übereinstimmen und einen positiven Bezug dazu haben. D.h. wenn sie sagen können: „Kind, wir haben hier ein hübsches Wechselmodell für Dich bereit gestellt, darin wollen wir es uns wohnlich machen und das ist gut.“, oder: „wir haben die Idee Du wohnst bei Mama (bei Papa, bei Oma, oder sonst wo), da wollen wir, dass es Dir gut geht und wir halten das gemeinsam für eine gesunde und gute Lösung“. Wenn Eltern zugewandt, „haltend“ und adäquat spiegelnd irgendeine Lösung vorgeben, dann ist das für das Kind – den allgemeinen Rahmenbedingungen entsprechend – optimal. Dann entspannt das Kind in die Lebensumstände hinein, die von den Eltern gegeben werden können. Wäre es anders, könnten, weltweit gesehen, nicht auch glückliche, gesunde Kinder unter schwierigsten oder ärmsten Umständen aufwachsen.
Erst wenn ein Streit entsteht zwischen den Eltern oder Elternteile spürbar an der präsenten Situation zweifeln, dann überträgt sich das auf das Kind und schränkt sein Wohl ein. So möchte ich fast sagen, dass geradezu jeder Streit um das Kindeswohl, augenblicklich dem Kindeswohl abträglich ist. Man kann dann nur hoffen kann, dass er nicht chronifiziert.

Autor des Kommentars: Martin Kalmbach, VÄTER e.V.

Den Artikel aus der Welt am Sonntag finden Sie hier.