Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Rechte der Väter
Der Vater eines 2003 nichtehelich geborenen Sohnes macht in seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geltend, die deutschen Gerichte hätten keine zügigen und wirksamen Maßnahmen ergriffen, um einen Umgang mit seinem Sohn zu ermöglichen.