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Wie viel Elterngeld steht mir zu?

Grundlage für die Berechnung ist Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Haben Sie in dieser Zeit Mutterschaftsgeld bezogen (bei Angestellten die Regel) werden weiter zurückliegende "Ersatzmonate" zur Berechnung herangezogen (gilt auch bei schwangerschaftsbedingter Krankheit oder wenn im Berechnungszeitraum Elterngeld gezahlt wurde).

Überstunden am besten vor der Geburt auszahlen lassen!

Von diesem Durchschnitts-Netto stehen Ihnen 67 Prozent zu. Wie viel Ihr Partner verdient, spielt dabei keine Rolle - anders als früher beim Erziehungsgeld zählt nicht das Familieneinkommen, sondern das Einkommen des Elternteils, der seine Arbeitszeit reduziert. Doppelverdiener fahren also besser als früher. Allerdings ist das Elterngeld nach unten und oben begrenzt: Es gibt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro.

Beispiel: Vor der Geburt ihrer Tochter hat Claudia monatlich 1.100 Euro netto verdient, nach der Geburt erhält sie 67 Prozent Elterngeld, das sind 737 Euro. Bei Ulrike dagegen wirkt die Kappungsgrenze. Ihr wegfallendes Nettogehalt beträgt 3.000 Euro. Nach der 67-Prozent-Formel stünden ihr 2.010 Euro Elterngeld zu. Damit liegt sie aber über der Kappungsgrenze und bekommt deshalb den Höchstsatz von 1.800 Euro. Bei Menschen mit geringen Einkommen ist die Sache komplizierter (siehe Frage 9). 


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