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Wie teilen wir die 14 Monate am besten auf?

 

Sie können zum Beispiel gleichzeitig Elterngeld beziehen, indem Sie beide in den ersten sieben Lebensmonaten Ihres Kindes zu Hause bleiben oder Teilzeit arbeiten. Sie können Ihr Elterngeld auch nacheinander beziehen und die Bezugsmonate nach Belieben aufteilen. Einzige Bedingung: Einer der Partner muss mindestens zwei Elterngeldmonate beantragen, und zusammen dürfen Sie nicht über 14 kommen.

Muss der Vater seine beiden Monate direkt im Anschluss an die Müttermonate nehmen? Nein, der Vater kann auch gleichzeitig mit der Mutter die Partnermonate in Anspruch nehmen. Entscheidend ist die Summe der Monate. Beispiel: Nimmt der Vater die ersten drei Lebensmonate des Kindes Elternzeit und Elterngeld in Anspruch (Mutter ist gleichzeitig in Elternzeit), endet die Anspruchsfrist mit dem elften Lebensmonat des Kindes, da die Eltern in der Summe dann 14 Monate Elterngeld bezogen haben.

Achtung: Eine Änderung bekommen Vater und Mutter später nur noch durch, wenn Härtefälle wie Krankheiten oder Arbeitslosigkeit vorliegen. „Kein Härtefall ist es übrigens, wenn der arbeitslose Elternteil, der sich für die Kinderbetreuung entschieden hat, wieder Arbeit findet", erklärt Elterngeldexperte Erwin Manger. Nimmt er das Angebot an, verfällt das Elterngeld für die restlichen beantragten Monate. Eine Übertragung auf den Partner ist derzeit nicht möglich. „Hier soll die Neuregelung eine einmalige Tauschmöglichkeit geben", so der Abteilungsleiter 


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