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Und wenn ich vor der Geburt meines Kindes gar kein Einkommen hatte?

Auch dann gibt's Elterngeld. Arbeitslose, Rentner, Studenten, Hausfrauen und -männer bekommen den Mindestsatz von 300 Euro. Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder BAföG fließen nicht in die Berechnung des Durchschnitts netto ein, weil sie kein Erwerbseinkommen sind.


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