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Ich beziehe Arbeitslosengeld I. Wird das mit dem Elterngeld verrechnet?
Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder Sie beziehen weiterhin Ihr ALG I und erhalten zusätzlich den Elterngeld-Mindestsatz von 300 Euro. Oder: Sie lassen sich zunächst nur Elterngeld auszahlen, dann allerdings in Höhe von 67 Prozent Ihres Durchschnittseinkommens vor der Geburt; anschließend können Sie Ihren Restanspruch auf ALG I geltend machen.
Tipp: Die erste Möglichkeit sollten Sie nur wählen, wenn Sie einen sicheren Betreuungsplatz für Ihr Kind haben (kann auch die Oma oder eine Nachbarin sein). Denken Sie dran, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen!
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