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Habe ich Anspruch auf meinem alten Arbeitsplatz, wenn ich aus der Elternzeit zurückkehre?

Nein, einen Anspruch gibt es nicht. Wenn es geht, sollte man das mit dem Arbeitgeber vorher schriftlich vereinbaren. Ist der Arbeitgeber zu einer solchen Vereinbarung nicht bereit, sollte man das Thema auf jeden Fall vor der Elternzeit ansprechen und über Alternativen reden.


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