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Bekomme ich Elterngeld, wenn ich vor und nach der Geburt 30 Stunden pro Woche arbeite?

Ja. Sie haben zwar kein wegfallendes Einkommen - weil Sie aber nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten, besteht trotzdem Anspruch auf Elterngeld. Sie bekommen den Mindestsatz von 300 Euro.


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